Wahlarzt
Wahlarzt ist jeder Arzt, der keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat .
Das bedeutet, daß Sie das Honorar nach der Behandlung erst selbst bezahlen müssen und dann bei Ihrer Krankenkasse
einreichen, wobei bis zu 80% rückerstattet werden - Mutterkindpaßuntersuchungen werden zu 100 % von Ihrer Kasse bezahlt.
In einer Wahlarztpraxis wird ganz besonderen Wert auf kurze Wartezeiten bei der Terminvergabe sowie auch im Wartezimmer
und viel Zeit für die Untersuchung und Beratung in angenehmer, entspannter Atmosphäre gelegt.
|